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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Seit 2024 wendet die Panther-Gruppe das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an. Unsere bisherige Lieferantenbewertung ist um die Aspekte des LkSGs konkretisiert worden. Entsprechend des risikoorientierten Ansatzes haben wir unsere Lieferketten analysiert. Die Produkte der Panther-Gruppe werden nahezu ausschließlich aus Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der EU, die vornehmlich auch dort hergestellt werden, bezogen.

Unsere wesentlichen Lieferanten haben entweder einen eigenen Verhaltenskodex veröffentlicht, der die Beachtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes zum Gegenstand hat, oder sich uns gegenüber zu deren Beachtung verpflichtet.

Anhand geeigneter Kriterien haben wir das Risiko von Menschenrechtsverletzungen in der jeweiligen Lieferkette analysiert, für diese eine Risikoprioritätskennzahl ermittelt und über die Ergreifung von Maßnahmen entschieden. Zudem ist das geforderte Beschwerdeverfahren unter Einsatz von Dienstleistern etabliert worden. Relevante Meldungen sind in 2024 nicht eingegangen. Der gesetzlichen Berichterstattung haben wir rechtzeitig entsprochen.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD verpflichtet die Panther-Gruppe ab dem Geschäftsjahr 2027 zu einer konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen unseres Konzern-Lageberichts. Über unsere Strategie, Maßnahmen und Erfolge bei der Nachhaltigkeit berichten wir seit Jahren freiwillig gegenüber Kunden, Lieferanten, Beschäftigten und der Öffentlichkeit im Rahmen dieses vorliegenden Berichts.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisieren unsere zukünftigen Berichtspflichten. Die in Aussicht stehenden Vereinfachungen des Regelwerks begrüßt die Panther-Gruppe. Die Transformation, unseren heutigen, freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht zu einem CSRD-konformen Bericht in 2027 auszubauen, hat begonnen.

European Deforestation Regulation (EUDR)

Der wesentliche Rohstoff der Panther-Gruppe ist Papier. Altpapier bildet dabei den größten Anteil. Die Stabilitätserfordernisse, die an unsere Produkte gestellt werden, erfordern jedoch Papierqualitäten, die nur durch die Beimischung von Frischfasern hergestellt werden können. Frischfasern werden vorwiegend aus Holz gewonnen.

Die Eindämmung der globalen Entwaldung ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Welt. Die EUDR erhöht die Transparenz über die Herkunft bestimmter eingesetzter Rohstoffe, u.a. auch für Holz. Für ab dem 30.12.2025 von uns in Verkehr gebrachte Produkte werden wir nach derzeitiger Rechtslage Sorgfaltserklärungen elektronisch abgeben und dabei auf die von unseren Lieferanten abgegebenen Sorgfaltserklärungen referenzieren.

Seit mehreren Monaten sind wir im Dialog mit unseren Lieferanten, Kunden und Softwarehäusern, um den Anforderungen möglichst effektiv gerecht zu werden. Aktuell sind alle Unternehmen der Panther-Gruppe im EU-Portal registriert. In nahezu sämtlichen Fällen wird die Panther-Gruppe „Marktteilnehmer der nachgelagerten Lieferkette” sein und damit auf Sorgfaltserklärungen unserer Lieferanten verweisen können. Die durch die neue Bundesregierung in Aussicht gestellten Erleichterungen zur EUDR, wie z.B. eine vierte Länderrisikoklasse, begrüßen wir, da hierdurch die Kommunikationserfordernisse in Null-Risiko-Fällen herabgesetzt werden.

Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) fasst Vorgaben für das Verpackungsdesign, die Förderung von Mehrwegverpackungen und das Abfallmanagement innerhalb der EU zusammen und gilt anders als der Vorgänger ohne Ausnahmen für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten.

Die Verordnung ist eine Maßnahme zur Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt durch Verpackungen. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen gemäß den Anforderungen der PPWR entworfen, hergestellt und gekennzeichnet werden. Dies betrifft die Themen der Konformitätsbewertungsverfahren, der technischen Dokumentation und der EU-Konformitätserklärung.

Nach der Vorstellung im Jahr 2022 ist die Verordnung seit dem 1. Februar 2025 offiziell in Kraft getreten, es gilt allerdings aktuell ein Übergangszeitraum von 18 Monaten, bevor die Regelungen im August 2026 in allen EU-Mitgliedsstaaten verbindlich werden. Nach der erfolgreichen Durchsetzung der ersten Maßnahmen sind weitere für die Jahre 2030 und 2040 angesetzt. Ziel der Verordnung ist es, so bis 2045 die Recycling- und Wiederverwendungsquote innerhalb der EU zu steigern.